Hilfsnavigation

Giebel des Rathauses in Wolfach

Lebenslagen

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W XYZ Alle
 

Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einlegen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie der Ansicht sind, dass der Mahnbescheid, den Sie vom Amtsgericht erhalten haben, unbegründet ist, können Sie ihm widersprechen.

Achtung: Das Amtsgericht prüft vor Erlass des Mahnbescheids nicht den Inhalt oder die Richtigkeit des Zahlungsanspruchs. Prüfen Sie vor einem Widerspruch, ob die gegen Sie erhobene Forderung zu Recht erhoben wurde.

Sie können den Widerspruch auch auf einen Teil der Forderung beschränken.

Verfahrensablauf

Den Widerspruch gegen den Mahnbescheid müssen Sie schriftlich an die zuständige Stelle schicken oder dort persönlich abgeben. Dem Mahnbescheid ist ein Formular beigefügt. Es empfiehlt sich, dieses zu verwenden. Der Widerspruch kann auch mündlich gegenüber dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erklärt werden.

Wenn Sie Widerspruch eingelegt haben, ist das Mahnverfahren für Sie abgeschlossen.

Hält der Antragsteller des Mahnbescheides seine Forderung weiterhin für berechtigt, muss er vor Gericht gegen Sie Klage erheben.

Frist/Dauer

zwei Wochen ab Zustellung des Mahnbescheids

Hinweis: Wenn Sie zu spät widersprechen und Sie auf der Grundlage des Mahnbescheids einen Vollstreckungsbescheid erhalten, wertet die zuständige Stelle Ihren Widerspruch gegen den Mahnbescheid als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid.

Sonstiges

Weitere Informationen finden Sie im Kapitel "Gerichtliches Mahnverfahren".

Rechtsgrundlage

Zivilprozessordnung (ZPO)

  • § 694 Widerspruch gegen Mahnbescheid

Freigabevermerk

03.02.2024; Justizministerium Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

das Amtsgericht, das den Mahnbescheid erlassen hat

Voraussetzungen

Sie sind der Ansicht, dass der Mahnbescheid, den Sie vom Amtsgericht erhalten haben, unbegründet ist.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hält der Antragsteller des Mahnbescheids seine Forderung weiterhin für berechtigt und erhebt Klage gegen Sie vor Gericht, entstehen Prozesskosten. Über die Kostentragungspflicht entscheidet dann das Gericht.

Ansprechpartner

Stadtverwaltung Wolfach
Hauptstr. 41
77709 Wolfach

Telefon 07834 / 83 53 0
Fax 07834 / 83 53 39
E-Mail stadt@wolfach.de