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Neue Corona-Verordnung ab dem 12.01.2022 -
Regeln der Alarmstufe II bleiben bis zum 01.02.2022 bestehen

Die Landesregierung Baden-Württemberg erwartet mit den wieder ansteigenden Inzidenzen, dass auch die Belastung der Krankenhäuser wieder steigt. Daher bleiben trotz des kurzfristigen Rückgangs der Belegung der Intensivbetten unter 450 die Regelungen der Alarmstufe II bestehen. Im Nachgang der Bund-Länder-Konferenz wurde die Corona-Verordnung zum 12.01.2022 erneut geändert.

Änderungen der Corona-Verordnung:

  • Baden-Württemberg friert die Maßnahmen der Alarmstufe II bis zum 01.02.2022 ein, die dann unabhängig von der Auslastung der Intensivbetten und der Hospitalisierungsinzidenz gelten.

  • FFP2-Maskenpflicht (Warn- und Alarmstufe): In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen - beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Dies gilt nicht für den öffentlichen Verkehr und in Arbeits- und Betriebsstätten. Hier gelten weiter die vom Bund gesetzten Regelungen.

  • Die Sperrzeit in der Alarmstufe II für die Gastronomie gilt nun von 22.30 Uhr bis 6 Uhr.


Schülerausweise gelten weiter als Testnachweis:

Die Landesregierung verlängert in diesem Zusammenhang auch die Regelung, dass Schülerausweise als Testnachweis über den 01.02.2022 hinaus gelten. Auch nicht-geimpfte Jugendliche haben damit im Februar noch die Möglichkeit, ohne weitere Testung Zutritt zu Bereichen zu bekommen, in denen 3G, 2G oder 2G+ gilt. Mittelfristig werden die Ausnahmen für die über zwölfjährigen Schülerinnen und Schüler aber auslaufen und nur die Impfung ermöglicht in der Zukunft sicher eine Teilhabe.

Einen Überblick über die ab dem 12.01.2022 geltenden Regelungen finden Sie hier.

Die Corona-Verordnung in der ab 12.01.2022 gültigen Fassungen ist unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ abrufbar.

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12.01.2022 

Ansprechpartner

Christel Ohnemus
Schülerbeförderung, Familie/Jugend/Senioren, Bestattungswesen
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77709 Wolfach

Telefon 07834 / 83 53 27
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