Hilfsnavigation

Zufriedenes Weidevieh am Moosenmättle bei Wolfach

Landwirtschaft in Wolfach

Unser Landschaftsbild verdanken wir einer vielseitigen landwirtschaftlichen Nutzung. Unsere Landschaft ist strukturreich und besteht überwiegend aus Wäldern, Grünland und Äckern. Die Landwirtschaft war in der Vergangenheit die Haupteinnahmequelle in unserer Region. Dieses Verhältnis hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend geändert. Die Bewirtschaftung der zum Teil sehr steilen Flächen, welche von Hand gemäht und abgeräumt werden müssen, ist oft wirtschaftlich unrentabel. Auf den brach liegenden ungenutzten Flächen breiten sich dann in kurzer Zeit Gehölze aus und auf den einst offenen Flächen entsteht Wald. Um dieser Entwicklung und dem Aufforstungsdruck entgegenzuwirken, hat es sich der Gemeinderat der Stadt Wolfach zur Aufgabe gemacht, die „Offenhaltung der Landschaft“ entsprechend zu fördern.

Viele Initiativen, wie z. B.

- die Ausgleichszulage für Kleinlandwirte
- Besamungszulage
- die Wiederanpflanzung von Streuobstbäumen
- das Grünlandförderprogramm für Problemzonen
- die Transportkostenbeihilfe für weibliche Rinder wurden in der 
   Vergangenheit verfolgt und gestartet.

Auch der Ortsverein des "Badischen Landwirtschaftlichen Hauptver-bands" (BLHV) ist hier sehr aktiv. Weitere Maßnahmen zur Stärkung der landwirtschaftlichen Strukturen gehen vom Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord und dem "Landschaftsentwicklungsverband Mittlerer Schwarzwald" aus.

Landwirtschaftsförderung

a) Ausgleichszulage Bergbauernbetriebe
Eine Ausgleichszulage erhalten Bergbauernbetriebe, deren selbstbewirtschaftete Fläche in der benachteiligten Agrarzone zwischen 1,0 und 2,99 ha umfasst. Gefördert wird nur die Fläche in der Steillage, welche mindestens einmal jährlich abgemäht wird und den Richtlinien zur Gewährung einer Ausgleichszulage entspricht. Weitere Informationen zu den Richtlinien und der Antragsstellung finden Sie hier:
Ausgleichszulage Bergbauernbetriebe

b) Transportkostenbeihilfe für weibliche Rinder
Die Beihilfe wird für den Hin- und Rücktransport zur Weide gewährt und beträgt 45 Euro pro weiblichem Rind bei einer Entfernung bis 20 Kilometern, darüber hinaus zwei Euro pro Kilometer wobei der Höchstbetrag je transportiertes Rind auf 80 Euro begrenzt ist.  Weitere Informationen zu den Richtlinien und der Antragsstellung finden Sie hier: Transportkostenbeihilfe

c) Besamungszulage
Die Stadt Wolfach gewährt für die Haltung von weiblichen Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden inklusive Gehegewild, im Jahr 2023 eine Besamungszulage in Höhe von 30,00 € je Raufutter verzehrende Großvieheinheit (RGV). Die dafür notwendigen Mittel werden für das Haushaltsjahr 2023 auf 11.000 € beschränkt. Dieses von der Gemeinde finanzierte Programm soll als Anerkennung für die Offenhaltung und Pflege der Landschaft betrachtet werden. Informationen zu den Richtlinien und der Antragsstellung finden Sie hier: Richtlinie Besamungszulage und
Antragsformular Besamungszulage

Ansprechpartner

Andreas Dieterle
Landwirtschaft, Beiträge
Hauptstr. 41
77709 Wolfach

Telefon 07834 83 53 26
Fax 07834 83 53 39
E-Mail andreas.dieterle@wolfach.de
Raum 26

Externer Link: Homepage LEV mittlerer SchwarzwaldExterner Link: zur Homepage des Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord

 

Externer Link: http://www.leader-mittlerer-schwarzwald.de/