Kurtaxe
Die Gemeinde erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesem Zweck durchge-führten Veranstaltungen eine Kurtaxe. Das gesamte Stadtgebiet mit Ortsteilen umfasst eine Kurzone. Kurtaxepflichtig sind alle Personen, die sich in der Gemeinde aufhalten, aber nicht Einwohner der Gemeinde sind (ortsfremde Personen) und denen die Möglichkeit zur Benutzung und zur Teilnahme an Veranstaltungen im Sinne von § 1 geboten ist. Kurtaxesatzung
Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag 1,70 €.
Ansprechpartner:
Fax: 07834 / 83 53 39
E-Mail: juergen.braeutigam@wolfach.de
Raum: 21
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