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FS Geld

Fremdenverkehrsbeitrag/abgabe

Von allen juristischen Personen und allen natürlichen Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben und denen in der Stadt Wolfach aus dem Kurbetrieb oder dem Fremden­verkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird eine Abgabe zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrs-abgabe) erhoben. Bei Privatzimmervermietern, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten (mit oder ohne Frühstück), bemisst sich die Abgabe nach der Zahl der Übernachtungen im Erhebungszeitraum (Übernachtungs­geld), je Übernachtung 0,30 €. Fremdenverkehrsabgabesatzung

Ansprechpartner:

Melanie Staiger
Hundesteuer, Versicherungen (Mo. - Do. vormittags)
Hauptstr. 41
77709 Wolfach
Telefon:  07834 / 83 53 24
Fax:  07834 / 83 53 39
E-Mail:  melanie.staiger@wolfach.de
Raum:  22
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Ansprechpartner

Peter Göpferich
Rechnungsamtsleiter
Hauptstr. 41
77709 Wolfach

Telefon 07834 / 83 53 25
Fax 07834 / 83 53 39
E-Mail peter.goepferich@wolfach.de
Raum 25

Statistiken

Statisktik Kommunal 2022 - TitelStatisktik Kommunal 2022

 

 

 

 

 

 

 

 

Externer Link: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg