Fremdenverkehrsbeitrag/abgabe
Von allen juristischen Personen und allen natürlichen Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben und denen in der Stadt Wolfach aus dem Kurbetrieb oder dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird eine Abgabe zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrs-abgabe) erhoben. Bei Privatzimmervermietern, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten (mit oder ohne Frühstück), bemisst sich die Abgabe nach der Zahl der Übernachtungen im Erhebungszeitraum (Übernachtungsgeld), je Übernachtung 0,30 €. Fremdenverkehrsabgabesatzung
Ansprechpartner:
Fax: 07834 / 83 53 39
E-Mail: melanie.staiger@wolfach.de
Raum: 22
Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren