Grundsteuer
Aufgrund der Ermächtigung im Grundsteuergesetz erhebt die Stadt Wolfach von in ihrem Stadtgebiet liegenden Grundbesitz die Grundsteuer (Heberecht). Die Stadt bestimmt, mit welchem Hundert-satz (Hebesatz) des Grundsteuermessbetrages die Grundsteuer vom Steuerpflichtigen (Eigentümer) zu erheben ist. Die Höhe des Grundsteuermessbetrages setzt das zuständige Finanzamt durch die Anwendung eines Tausendsatzes auf den Einheitswert (Bemessungsgrundlage) fest. Zugerechnet wird die Steuerpflicht immer zum 01.01. des Jahres. Das bedeutet, dass derjenige alleiniger Steuerschuldner der Grundsteuer ist, und zwar für das gesamte Kalenderjahr, dem der Grundbesitz am 01.01. dieses Jahres zugerechnet war. Grundsteuersatzung
Information zur Grundsteuer 2021 und zur Reform der Grundsteuer
Ansprechpartner:
Fax: 07834 / 83 53 39
E-Mail: juergen.braeutigam@wolfach.de
Raum: 21
Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren