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Blick vom Baugebiet Hofeckle

Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften „Tipidorf-Äckerhof“

Der Gemeinderat der Stadt Wolfach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.02.2018 ein-stimmig beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans „Tipidorf Äckerhof“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der folgenden Planskizze.

Übersichtsplan

 

Geltungsbereich Bebauungsplan "Tipidorf-Äckerhof" im Luftbild

Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung jeweils vom 27.02.2018 einschließlich des Um-weltberichtes sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.03.2018 bis einschließlich 23.04.2018 bei der Stadtverwaltung Wolfach, Hauptstr. 41, 77709 Wolfach, Zimmer 41 zu jedermanns Einsicht während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag, vormittags von 8.30 Uhr bis 12,00 Uhr, Donnerstag nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten aus:
- Umweltbericht mit Untersuchungen zum

  • Schutzgut „Mensch“
  • Schutzgut „Landschaftsbild“ / „Erholung“
  • Schutzgut „Boden“ / „Wasser“
  • Schutzgut „Arten“ / „Lebensgemeinschaften“
  • Schutzgut „Klima“ / „Luft“
  • Schutzgut „Kultur“ / „Sachgüter“


mit Darstellung des Eingriffsumfangs und Darstellung der Kompensationsmaßnahmen.
- Artenschutzrechtliche Untersuchung zu Fledermäusen, Vogelarten, Reptilien, Tagfag-er, Heuschrecken und Käfer. Untersuchung der Lebensraumstrukturen und Benennung von Vermeidungsmöglichkeiten, um eine Gefährdung oder Beeinträchtigung geschützter Tier- und Pflanzenzarten führen, zu vermeiden.
- Umweltinformationen aus verfügbaren Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange:

  • Amt für Waldwirtschaft: Unmittelbar nördlich angrenzend an das geplante Bebauungsplangebiet befindet sich Wald im Eigentum des Äckerhofes.
  • Amt für Umweltschutz: Grundsätzliche Bedenken bestehen nicht
  • Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz: Hinsichtlich der Themen „Oberirdische Gewässer“, „Grundwasserschutz“, „Abwasserentsorgung“, „Altlasten“ und „Bodenschutz“ sind keine Ergänzungen / Anmerkungen erforderlich


Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Nieder-schrift bei der Gemeinde vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah-men können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


Wolfach, den 08. März 2018

gez.

Thomas Geppert
Bürgermeister

Anlagen:

 

 

Ansprechpartner

Silke Mast
Leitung Bauamt, Bauangelegenheiten
Hauptstr. 41
77709 Wolfach

Telefon 07834 / 83 53 42
Fax 07834 / 83 53 39
E-Mail silke.mast@wolfach.de
Raum 42