Planfeststellung: Hochwasserschutz für den Bereich Wolfach – West
(Herlinsbachweg – Brücklefeld - Sägegrün – Untere Zinne)
Das Landratsamt Ortenaukreis hat auf Antrag des Regierungspräsidiums Freiburg durch Beschluss vom 2. Februar 2021, Az.: 62/621-671.17/Ro, den Plan zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Kinzig im Bereich Wolfach-West auf Gemarkung Wolfach festgestellt.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung des festgestellten Planes liegen nach § 74 Abs. 4 Satz 2 VwVfG in der Zeit vom Montag, 01. März 2021 bis Mittwoch, 17. März 20201, bei der Stadtverwaltung Wolfach, Hauptstr. 41, 77709 Wolfach, Zimmer Nr. 41 im 4. OG während der Dienststunden (Montag – Freitag, 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zur kostenlosen Einsicht durch jedermann aus. Es wird darauf hingewiesen, dass der Planfeststellungsbeschluss mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt.
Den Planfeststellungsbeschluss finden Sie hier:
Planfeststellung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Kinzig im Bereich Wolfach-West
Wolfach, den 25.02.2021 Landratsamt Ortenaukreis