Aufgaben
Nach § 192 ff Baugesetzbuch (BauGB) werden bei den Gemeinden selbständige und unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. Deren Aufgabe ist es,
• Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten
Grundstücken zu erstatten
• die Kaufpreissammlung zu führen und auszuwerten
• die Bodenrichtwerte zu ermitteln und zu veröffentlichen.