Beantragung eines Verkehrswertgutachtens
Für die Ermittlung des Verkehrswertes werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag über die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens. Dieser muss von allen Grundstückseigentümern unterzeichnet sein.
- Nachweis über die Antragsberechtigung (Bestätigung/Vollmacht des Eigentümers, Erbschein, etc.)
- Aktueller unbeglaubigter Grundbuchauszug des zu bewertenden Objektes (ohne Abteilung 3)
- Bestandspläne des zu bewertenden Objektes
Nachdem alle erforderlichen Unterlagen bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingegangen sind, vereinbart die Geschäftsstelle mit den Antragsstellern einen Besichtigungstermin. An diesem Termin sollten von Seiten der Antragsteller Personen teilnehmen, die Auskunft über das zu bewertende Objekt (z. B. Alter, durchgeführte Sanierungsmaßnahmen, etc.) erteilen können. Nach der Durchführung des Ortstermines ermitteln dann die Gutachter auf Basis der vorhandenen Besonderheiten (z. B. Denkmalschutz, Altlasten, Überschwemmungsgebiet, Baulasten, Grunddienstbarkeiten, etc.) den Verkehrswert des zu bewertenden Objektes.
Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens ist gebührenpflichtig. Die Höhe richtet sich nach der Gutachterausschussgebührensatzung.