Wie das Landratsamt Ortenaukreis am 16.04.2021 informiert, hat das Landesgesundheitsamt (LGA) am Donnerstagabend festgestellt, dass der 7-Tage-Inzidenzwert im Ortenaukreis seit drei Tagen hintereinander über dem Wert von 150 liegt (Stand 15.04.2021: 164,5, Tagesbericht LGA). Landkreise, die trotz der sog. „Notbremse“ deutlich über einem Inzidenzwert von 100 liegen, müssen nach den Vorgaben des Landes nächtliche Ausgangsbeschränkungen in Betracht ziehen. Aufgrund der seit drei Tagen über 150 liegenden Inzidenz hat der Ortenaukreis eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
Nach der Corona-Verordnung tritt die Allgemeinverfügung nach deren Feststellung am zweiten darauffolgenden Werktag in Kraft. Damit gelten im Ortenaukreis
ab Montag, 19.04.2021, Ausgangsbeschränkungen in der Zeit
zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr des Folgetages.
In dieser Zeit ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung nur aus triftigen Gründen gestattet. Dazu zählen insbesondere
Darüber hinaus teilt das Landratsamt Ortenaukreis mit, dass das Land Baden-Württemberg aktuell angekündigt habe, ab nächsten Montag die geplante „Bundes-Notbremse“ mit der gleichen nächtlichen Ausgangssperre landesweit zu verhängen. Wird dies umgesetzt, gilt die Corona-Verordnung des Landes. Die Allgemeinverfügung des Ortenaukreises tritt automatisch außer Kraft, wenn die nächtliche Ausgangssperre aus der Corona-Verordnung des Landes oder durch den Bund unmittelbar aus dem Infektionsschutzgesetz verhängt wird, ohne dass das Gesundheitsamt deren Notwendigkeit feststellen muss.