Neue Corona-Verordnung ab
07.06.2021 - weitere Lockerungen im Ortenaukreis und damit in Wolfach


Die Landesregierung hat aufgrund landesweit sinkender Sieben-Tage-Inzidenzen am 03.06.2021 eine Änderung der Corona-Verordnung verabschiedet. Die Verordnung sieht – abhängig vom Infektionsgeschehen – weitere Lockerungen und Erleichterungen in vielen Bereichen vor.

Wie das Landratsamt Ortenaukreis mitgeteilt hat, liegt der Ortenaukreis bereits seit dem 27.05.2021 unter dem Schwellenwert der (neu eingeführten) Sieben-Tage-Inzidenz von 35. Das Robert-Koch-Institut hat am 06.06.2021 einen 7-Tage Inzidenzwert von 18,3 für den Ortenaukreis festgestellt. Damit treten im Ortenaukreis und damit auch in Wolfach sowohl die Lockerungen der Öffnungsstufe 3 ab Montag, 07.06.2021, in Kraft sowie die Erleichterungen der neuen Inzidenzstufe 35.

Ab Montag, 07.06.2021, gelten zusätzlich zu den bereits erfolgten Lockerungen im Ortenaukreis folgende Regelungen:

  • Wegfall der Testpflicht aus den Öffnungsstufen 1, 2 und 3 für den Außenbereich.

  • Feiern in gastgewerblichen Einrichtungen (außen und innen) sind mit bis zu 50 Personen erlaubt, die einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.

  • Betrieb von Messe-, Ausstellungs- und Kongresszentren ist mit einer Flächenbegrenzung von sieben Quadratmetern pro Besucherin oder Besucher gestattet.

  • Theater-, Opern- und Konzerthäuser sowie Kinos können in Innenräumen Veranstaltungen mit bis zu 250 Teilnehmenden abhalten. Im Freien sind bis zu 750 Teilnehmende erlaubt. Dabei ist das Abstandsgebot zu beachten.

  • Freizeitparks und sonstige Freizeiteinrichtungen können wieder für den Publikumsverkehr öffnen.

  • Der Betrieb von Badeanstalten ist wieder generell erlaubt. Dazu zählen auch Saunen und ähnliche Einrichtungen wie Dampfbäder oder Hamame.

  • Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten sowie Fitness- und Yogastudios sowie vergleichbarer Einrichtungen für den Freizeit- und Amateursport ist allgemein gestattet; dies gilt für den organisierten Vereinssport sowie den allgemeinen Hochschulsport auch außerhalb von Sportanlagen und Sportstätten

  • Vortrags- und Informationsveranstaltungen können im Freien mit bis zu 750 Teilnehmenden und in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Teilnehmenden stattfinden.

  • Gremiensitzungen von juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähigen und teilrechtsfähigen Gesellschaften und Gemeinschaften, Betriebsversammlungen und Veranstaltungen der Tarifpartner sind mit bis zu 750 Teilnehmenden im Freien und mit bis zu 250 Teilnehmenden in geschlossenen Räumen möglich.

  • Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen, sind mit bis zu 750 Teilnehmenden im Freien und mit bis zu 250 Teilnehmenden in geschlossenen Räumen möglich.

  • Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Profi- und Spitzensports sind ohne Begrenzung der Teilnehmenden mit bis zu 750 Zuschauerinnen und Zuschauern im Freien und in geschlossen Räumen mit bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauer gestattet.

  • Gaststätten, Shisha- und Raucherbars dürfen von 6 bis 1 Uhr öffnen. Rauchen ist generell weiterhin nur außerhalb geschlossener Räume gestattet.

  • Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungs- und -annahmestellen dürfen von 6 bis 1 Uhr öffnen (soweit spezielle Sperrstunden keine frühere Schließung vorsehen). Rauchen ist generell weiterhin nur außerhalb geschlossener Räume gestattet.

  • Schülerinnen und Schüler können bei Angeboten aus den Öffnungsstufen, bei denen eine Testpflicht besteht, auch einen von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen, der nicht älter als 60 Stunden ist.

  • Gemeindegesang in geschlossenen Räumen ist wieder allgemein zulässig und nur noch bei Geltung der Bundesnotbremse untersagt (7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis über 100).

Es sind jeweils die detaillierten Regelungen der Corona Verordnungen zu beachten.

Die aktuellen Regelungen auf einen Blick: Auf einen Blick ab 08.06.2021

Die Pressemitteilung des Landratsamtes Ortenaukreis finden Sie unter https://www.ortenaukreis.de/Informationen-zu-CORONA-Kreisimpfzentren/aktuell-geltende-Regelungen/Neue-Corona-Verordnung-weitreichende-Lockerungen-und-Erleichterungen-im-Ortenaukreis-ab-Montag.php?object=tx,3406.5.1&ModID=7&FID=3406.11566.1&NavID=3406.274&La=1

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08.06.2021