Der Ortenaukreis kann aufgrund der guten Entwicklung der Inzidenzzahlen in den vergangenen zwei Wochen den nächsten Öffnungsschritt gehen. Ab dem morgigen Donnerstag, 03.06.2021, sind damit weitere Lockerungen möglich.
Voraussetzung für die Öffnungsstufe 2 nach der Corona-Verordnung des Landes ist, dass die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz an den vergangenen 14 aufeinanderfolgenden Tagen seit der Öffnungsstufe 1 am 20.05.2021 im Durchschnitt gesunken ist oder den Schwellenwert einer 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten hat. Wie das Landratsamt Ortenaukreis mitteilt, sind beide Fälle in unserer Region gegeben, nachdem das Robert-Koch-Institut am 02.06.2021 einen 7-Tage Inzidenzwert (pro 100.000 Einwohner) von 26,7 für den Ortenaukreis festgestellt hat. Am 20.05.2021, dem ersten Tag der Öffnungsstufe 1 - betrug der Inzidenzwert 57,3. Im Durchschnitt lag er in den beiden vergangenen Wochen bei 42,4. Damit sind weitere Lockerungen möglich. Der Ortenaukreis hat dazu eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlicht.
Ab Donnerstag, 03.06.2021, gelten zusätzlich zu den bereits erfolgten Lockerungen im Ortenaukreis folgende Regelungen:
- Zusätzliche Öffnung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest und Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation):