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Giebel des Rathauses in Wolfach

Teilfortschreibung Flächennutzungsplan „Windenergie“

Gemäß des Regionalverband Südlicher Oberrhein sollen mit der Teilfortschreibung der Flächennutzungsplanes „Windenergie“ Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen festgelegt sowie die textlichen Festlegungen zur Windenergienutzung im Regionalplan Südlicher Oberrhein neugefasst und das Plankapitel 4.2.1 des rechtsgültigen Regionalplans ersetzt werden. Darüber hinaus sollen mit dieser Teilfortschreibung zwei Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege teilweise zurückgenommen werden, um dort die Festlegung von Windenergiegebieten zu ermöglichen. Der Planungsraum umfasst den Stadtkreis Freiburg sowie die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen und Ortenaukreis.

Im Rahmen der Offenlage- und dem Beteiligungsverfahren findet eine Öffentlichkeitsbeteiligung vom 06.06.2024 bis 07.07.2024 statt.
Zu dem Planentwurf (s. o.) kann jedermann gegenüber dem Regionalverband Südlicher Oberrhein schriftlich Stellung nehmen.

Bitte schicken Sie Ihre Stellungnahme per Post (Regionalverband Südlicher Oberrhein, Reichsgrafenstr. 19, 79102 Freiburg), zur Niederschrift oder per E-Mail (windbeteiligung@rvso.de) bis einschließlich 7. Juli 2024!

Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG)."

www.rvsp-de/wind

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20.06.2024 

Ansprechpartner

Bürgerbüro Wolfach
Hauptstr. 41
77709 Wolfach

Telefon 07834 / 83 53 14
Fax 07834 / 83 53 59
E-Mail buergerbuero@wolfach.de