Wolfacher Bodenrichtwerte, Stand 01.01.2022
- Grundlage für die Grundsteuererklärung
Der Gutachterausschuss Wolfach hat gemäß § 193 Abs. 5 i.V.m. § 196 Baugesetzbuch (BauGB) nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches, der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und der Gutachterausschussverordnung am 01.02.2022, 08.03.2022 und 26.04.2022 die Bodenrichtwerte für die Gemarkungen Wolfach, Kinzigtal und Kirnbach mit Stand 01.01.2022 ermittelt. Diese Bodenrichtwerte sind Grundlage für die Grundsteuererklärungen.
Die Bodenrichtwerte, Stand 01.01.2022 können hier eingesehen werden: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?product=brw&commune=Wolfach&lang.de
Weitere Informationen zum Thema Grundsteuer erhalten Sie unter: www.grundsteuer-bw.de
Bodenrichtwerte
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen (§ 4 Abs. 2 ImmoWertV), insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken ist der Bodenrichtwert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs. 1 S. 2 BauGB). Altlasten – soweit vorhanden – sind in den Bodenrichtwerten nicht berücksichtigt.
Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Merkmalen wie Lage und Entwicklungszustand, Form, Größe, Tiefe, Bodenbeschaffenheit, Art und Maß der baulichen Nutzung, Immissionen, Erschließungszustand, Fläche oder Maßnahmen zum Ausgleich bewirken Abweichungen des Verkehrswerts vom Bodenrichtwert.