Freihaltung der Straßen und Gehwegen
Bepflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild. Nichtsdestotrotz können durch Hecken, Bäume und Sträucher Gefahrenstellen für Verkehrsteilnehmer ent-stehen, wenn die Bepflanzungen in den Verkehrsraum hineinragen oder die Sicht beeinträchtigen.
Wenn sich der Winter dem Ende neigt und die Pflanzen wachsen und grünen, ist es besonders wichtig darauf zu achten, dass Verkehrszeichen, Straßennamen-schilder und Straßenlaternen so freigeschnitten werden, dass diese in ihrer Funkti-on nicht beeinträchtigt werden und rechtzeitig gut erkennbar sind.
Um Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern ein gefahrloses überqueren von Straßen und Wegen zu ermöglichen, bitten wir Sie, folgendes zu beachten:Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Äste bis an die Hinterkante der Grundstücksgrenze zurück.
- Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Äste bis an die Hinterkante der Grundstücksgrenze zurück.
- Achten Sie darauf, dass Verkehrszeichen, Straßennamenschilder und Straßenlaternen deutlich erkennbar sind und von Verkehrsteilnehmern stets rechtzeitig wahrgenommen werden können
- Als Eigentümer bzw. Besitzer eines Grundstückes, das im Kreuzungsbereich von Straßen liegt, achten Sie bitte darauf, dass das Sichtdreieck freigehalten wird.
- Über Geh- und Radwegen sollte beim Pflanzenbewuchs eine lichte Höhe von 2,50 m und über Fahrbahnen von 4,50 m eingehalten werden.
- Bitte bedenken Sie, dass sich regennasses Gehölz zusätzlich absenkt.
- Der Rückschnitt ist so vorzunehmen, dass der Zuwachs im folgenden Vege-tationszeitraum nicht das Lichtraumprofil beeinträchtigt.
Wir bitten Sie, Ihre Bepflanzungen wie vorgegeben zurückzuschneiden und zu ei-ner sicheren Verkehrssituation für alle beizutragen.
Außerdem möchten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass Sie als Grundstück-seigentümer dafür haften, wenn Schäden oder Unfälle, durch den Bewuchs im Lichtraumprofil entstehen.