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Giebel des Rathauses in Wolfach
16.05.2024

Grund- und Gewerbesteuer wird fällig

Zum 15. Mai 2024 werden die zweite Rate der Grundsteuer- und Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für das Jahr 2024 zur Zahlung fällig. Bitte beachten Sie, dass bei verspätetem Zahlungseingang Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden müssen.

Die fälligen Beträge sind aus dem zuletzt ergangenen Grund- und Gewerbesteuerbescheid ersichtlich. Neue Grundsteuerbescheide werden nur nach einer Änderung (z.B. Anpassung des Steuermessbetrags oder bei Eigentumswechsel) erlassen. Die im bisherigen Grundsteuerbescheid festgesetzten Raten gelten somit auch für die Folgejahre.

Sofern Sie ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge fristgerecht vom Konto abgebucht. Möchten Sie dieses Mandat noch erteilen? Dann setzen Sie sich bitte mit Frau Sonja Wälde von der Stadtkasse in Verbindung. Sie erreichen Frau Wälde unter Telefon 07834/8353-23 oder E-Mail sonja.waelde@wolfach.de.

Für Rückfragen stehen zur Verfügung:

Zur Bewertung und Festsetzung des Grundsteuermessbetrags
Finanzamt Wolfach, Tel. 0781/12026-4129

Zu Steuerbescheiden, Abbuchung u.a.
Stadt Wolfach - Rechnungsamt – Jürgen Bräutigam, Tel. 07834/83 53-21

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