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Schulentwicklung

Schulentwicklung in Wolfach

Einführung in die Schulentwicklung

Zu den grundlegenden Aufgaben der Stadt Wolfach, als Schulträger der Herlinsbachschule, das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (Lernen) sowie der Realschule Wolfach, gehört, allen Kindern und Jugendlichen ein umfassendes Lern-, Bildungs- und Betreuungsangebot anbieten zu können. Hierbei sind insbesondere Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

Der demografische Wandel, die veränderten Lebensverhältnisse sowie die gewachsenen Bedürfnisse innerhalb der Familien, die durch gesellschaftliche Veränderungen hervorgerufen werden, beeinflussen und verändern derzeit grundlegend die Anforderungen der Schulen.

Neben den gesellschaftlichen Veränderungen hält auch die Digitalisierung des Unterrichts Einzug. Insbesondere bei den digitalen Ausstattungen der Schulräume ist ein neuer Bedarf entstanden, der für einen zeitgemäßen Unterricht unerlässlich ist.

Die Stadt Wolfach wie auch die Wolfacher Schulen sind sich dieser Entwicklungen bewusst und möchten die anstehenden Herausforderungen gemeinsamen bewältigen.

Hierfür müssen die erforderlichen Gebäude, Räume und Ausstattungen bereitgestellt werden. Unter Beachtung des Schulgesetzes sind demografische Entwicklungen, schulorganisatorische Veränderungen und bauliche Maßnahme aber auch die Bedarfe der Schülerinnen und Schüler bzw. der Eltern in einen gesamtstädtischen Schulentwicklungsprozess einzubeziehen.

Um bestmögliche Rahmenbedingungen zu schaffen wurde bereits im Jahr 2018 einstimmig im Gemeinderat beschlossen, das Thema „Schulentwicklung Wolfach“ ganzheitlich voranzutreiben. Ziel der Schulentwicklung ist es, die Weichen für die Zukunft der kommenden Generationen zu stellen.

In unserer Rubrik „Schulentwicklung“ werden wir für Sie Aktuelles sowie Hintergrundinformationen zu vielen verschiedenen Themen der Schulentwicklung wie bspw. der bauliche Fortschritt der Herlinsbachschule, der Systemwechsel zur Ganztagsschule nach § 4a Schulgesetz (SchulG) uvm. bereitstellen.

Aktuelle Informationen zur Schulentwicklung

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027 – Einführung einer Ganztagschule an der Grundschule der Herlinsbachschule Wolfach

Seit dem 12. Oktober 2021 ist das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) in Kraft getreten. Damit wird ein Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter festgelegt.

Das GaFöG sieht einen Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung der ersten bis zur vierten Klasse in der Grundschule vor. Infolgedessen wird der Rechtsanspruch stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027, beginnend in Klassenstufe 1, eingeführt. Der Rechtsanspruch umfasst acht Stunden an allen fünf Werktagen in der Woche und gilt darüber hinaus auch für die Zeit der Schulferien. Das Landesrecht kann eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln. Eine Regelung wurde hierzu bislang noch nicht getroffen.

Der flächendeckende und bedarfsgerechte Ausbau von Ganztagsangeboten in allen Schularten ist ein vorrangiges Ziel der Landesregierung und soll einen wesentlichen Beitrag zur zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Bildungswesens darstellen. Das Ziel ist eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern und Erziehungsberechtigte. Zugleich soll es zu mehr Chancengerechtigkeit und individueller Förderung für die Schülerinnen und Schüler beitragen.



Grundstein für den Ganztagsschulbetrieb in der Herlinsbachschule gelegt

Mit einstimmigem Beschluss wurde in der Gemeinderatssitzung vom 18.10.2023 der Weg zur Einführung der Ganztagsschule geebnet. Der Grundsatzbeschluss sieht vor, dass an der Herlinsbachschule eine offene Ganztagsschule (Wahlform) an drei Wochentagen zu je sieben Zeitstunden eingeführt wird. Hintergrund der Beschlussfassung ist das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter.

Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung stufenweise ab der ersten Klasse eingeführt. Nach aktueller Rechtslage umfasst der Rechtsanspruch acht Stunden an allen fünf Werktagen sowie in den Ferien. Das Land kann jährlich vier Wochen Schließzeit während den Ferien festlegen. Von der Beschlussfassung bis zur Einführung ist das Pädagogische Konzept noch auszuarbeiten.
Des Weiteren wird ein Informationsabend zum Thema Ganztagsschule veranstaltet und eine Elternumfrage durchgeführt. Zuletzt sind die Schulgremien noch vorab der Antragstellung anzuhören. Die Einrichtung der Ganztagsschule wird formell erfolgen, sobald die baulichen Voraussetzungen für den Ganztagsschulbetrieb vorliegen.

Fragen und Antworten

  • Was bedeutet dieser Rechtsanspruch konkret für die Herlinsbachschule Wolfach?
    Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 19. Dezember 2018 - drei Jahre vor dem Beschluss der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetztes - hat der Wolfacher Gemeinderat beschlossen, die Rahmenbedingungen für eine Ganztagsbeschulung an der Grund- und Realschule zu schaffen.
    Mit dem einstimmigen Gemeinderatsbeschluss vom 18. Oktober 2023 steht fest, dass im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter in der Wolfacher Grundschule ein Ganztagsschulbetrieb in offener Form (Wahlform) an 3 Wochentagen à 7 Zeitstunden nach § 4a Schulgesetz (SchulG) Baden-Württemberg eingeführt wird.
     
  • Ist mein Kind verpflichtet die Ganztagsschule zu besuchen?
    Das Ganztagsschulkonzept im Primarbereich (GTS § 4 a SchG) sieht zwei Formen vor: Bei der verbindlichen Form nehmen alle Schülerinnen und Schüler der Schule am Ganztagsbetrieb teil, bei der Wahlform besteht die Möglichkeit der Teilnahme, d. h. an der Schule werden sowohl Schülerinnen und Schüler unterrichtet, welche am Ganztagsbetrieb teilnehmen als auch Schülerinnen und Schüler, welche nicht am Ganztagsbetrieb teilnehmen.
    Das Stadt Wolfach hat sich entschieden, künftig die Ganztagsschule in offener Form (Wahlform) anzubieten. Ist das Kind für ein Schuljahr für die Ganztagsschule angemeldet worden, ist diese Entscheidung ein Schuljahr bindend.
     
  • Besteht im Ganztagsschulbetrieb Schulpflicht?
    Es besteht an allen Tagen des Ganztagsschulbetriebs (3 Tagen á 7 Stunden) Schulpflicht, die Bildung und Betreuung ist allerdings kostenfrei. Weiterhin wird geplant, für die Ganztagsschülerinnen und Ganztagsschüler, wie bisher, eine kostenpflichtige Betreuung vor und nach dem Ganztagsunterricht anzubieten. Diese Betreuung wird den Ganztagsunterricht ergänzen. Geplant ist von Montag bis Freitag bis 16:00 Uhr.
    Künftig wird auch in den Ferien eine Betreuung im Umfang von 8 Zeitstunden an 5 Tagen kostenpflichtig angeboten. Die Bundesländer können eine Schließzeit der Ferienbetreuung von max. vier Wochen im Kalenderjahr regeln.
     
  • Wie wird die Mittagspause gestaltet?
    Im Ganztagsbetrieb ist eine Mittagspause von 60 Minuten vorgesehen. An diesen Tagen muss ein, vom Schulträger beaufsichtigtes, Mittagessen bereitgestellt werden. Für Essen dieses kann seitens des Schulträgers ein Entgelt erhoben werden.
     
  • Wann wird die Ganztagsschule in der Herlinsbachschule eingeführt?
    Die Einführung der Ganztagsschule kann erst zum Zeitpunkt erfolgen, wenn die räumlichen Voraussetzungen für einen Ganztagsunterricht geschaffen worden sind bzw. absehbar ist, dass im Folgeschuljahr die räumlichen Voraussetzungen vorliegen werden.

Der Fortschritt

An dieser Stelle werden Sie regelmäßige über die einzelnen Prozessschritte bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung informieren: 
 

Schritte zur GanztagsschuleSachstand
Gemeinderatsbeschluss Einführung Ganztagsschulebeschlossen
Ausarbeitung Pädagogisches Konzept  in Arbeit
Konzeption Ferienbetreuungin Arbeit

Exemplarischer Stundenplan  

in Arbeit
Elternbefragungfolgt
Anhörung GLKfolgt
Anhörung Schulkonferenzfolgt
Antrag Ganztagsschule beim Schulamt folgt

Das Büro Thiele betreut den Architekturwettbewerb der Realschule

Im Rahmen der „Schulentwicklung Wolfach“ soll nicht nur die Herlinsbachschule, sondern auch die Realschule nach Fertigstellung des Schultracks der Herlinsbachschule durch Umbaumaßnahmen verändert werden.
Bereits in nichtöffentlichen Sitzungen vom 19. April und 26. Juli 2023 haben sich mehrere Büros für die Durchführung des Vergabeverfahrens zu den Baumaßnahmen der Realschule Wolfach vorgestellt und die verschiedenen Verfahrensweisen erläutert. In der Gemeinderatssitzung vom 19. September 2023 wurde einstimmig das Architekturbüro Thiele mit der Durchführung des Planwettbewerbers (Vergabeverfahren) beauftragt.

Auch der bauliche Start ist gemacht

Im Frühjahr wurde die Baugenehmigung für den erste Bauabschnitt der Sanierung der Herlinsbachschule eingereicht. Da diese auch den Anbau eines Aufzuges sowie die Erweiterung mit vier Klassenzimmer beinhaltet, musste das ehemalige Hausmeisterhäuschen der Erweiterung weichen.

Anfang Juni wurde dann das ehemalige Hausmeisterhaus abgerissen.

Weitere Informationen "Sanierung Herlinsbachschule"

Die Informationen zur Sanierung der Herlinsbachschule finden Sie momentan auf der Seite Sanierungs- und Neubauprojekte der Stadt Wolfach