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mein.toubiz #elements

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land in sicht AG
Wiesentalstr. 5
79115 Freiburg

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Symbolbild für Ganztagsschule, verschiedene Kinder mit gezeichneten Schulranzen und Stiften

Ganztagsschule

Bedarfsumfrage

Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ab dem Schuljahr 2026/2027 tritt der gesetzliche Anspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder schrittweise mit der Klassenstufe 1 in Kraft. Dies bringt für alle Beteiligten wie die Eltern, Schulen und Kommunen Veränderungen des gewohnten Schulalltags.

Es werden diesbezüglich auch viele Fragen auftauchen wie:

  • Welche Betreuungsmodelle werden künftig angeboten?
  • Wie und wann wird der Rechtsanspruch umgesetzt?
  • Wird es eine Ferienbetreuung geben?
  • Welche Möglichkeiten haben Eltern und Schulen?

Um Ihnen einen umfassenden Überblick über dieses wichtige Thema zu geben finden Sie hier die Präsentation (PDF-Dokument, 759,84 KB, 25.09.2025) der Informationsveranstaltung.

Bedarfsumfrage zur Ganztagsschule und Ferienbetreuung im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG)

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die ganzheitliche Schulentwicklung ist seit vielen Jahren eines der zentralen Themen in Wolfach.
Der facettenreiche Schulstandort Wolfach, mit der Grundschule, dem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum, der Realschule und den Beruflichen Schulen trägt zur Qualität des Standorts Wolfach bei. Jedoch steht hierbei die Bildung unserer Jüngsten, unter bestmöglichen Voraussetzungen, an oberster Stelle.

Sie als Eltern verfolgen sicherlich die Entscheidungen rund um die Schulsanierung unserer Herlinsbachschule. Die Grundsanierung und der Teilneubau sollen bis Mitte des Schuljahres 2027/2028 fertiggestellt sein.

Nicht nur aus baulicher, sondern auch aus pädagogischer Sicht wurden wichtige Weichen in der Schulentwicklung gestellt. In der Gemeinderatssitzung vom 18.10.2023 wurde einstimmig beschlossen, an der Herlinsbachschule (Grundschule) einen Ganztagsschulbetrieb in Wahlform, an 3 Wochentagen à 7 Zeitstunden einzuführen.

Was bedeutet der Ganztagsschulbetrieb in Wahlform für Ihr Kind?
Ganztagsschulen stärken fachliche und soziale Kompetenzen der Kinder. Dabei können außerschulische Kooperationspartner eingebunden werden und das Lernen der Kinder bereichern sowie neue Impulse geben. Hausaufgaben werden bereits in der Schule erledigt, sodass dies nicht mehr Zuhause erfolgen muss.

Zusammengefasst heißt Ganztagsschule:

Abwechslungsreiches Lernen, mehr Bildungschancen für alle Kinder, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

In der Zeit des Ganztagsunterrichts (Lernzeit und Angebot) besteht grundsätzlich Schulpflicht, die Bildung und Betreuung ist allerdings kostenfrei. Weiterhin wird es für die Ganztagsschüler und Ganztagsschülerinnen wie bisher die Möglichkeit geben, eine kostenpflichtige Betreuung vor und nach dem Ganztagsunterricht in Anspruch zu nehmen. Diese Betreuung wird sich künftig aufstockend auf den Ganztagsunterricht auf 5 Tage à 8 Stunden sowie in die Ferien (bis auf 4 Wochen Schließzeit) ausweiten.

Ein kleines Projekt-Team, bestehend aus der Schulleitung und einigen Lehrkräften der Herlinsbachschule, hat sich aufgemacht, das pädagogische Konzept weiter auszuarbeiten.
Die Einführung der Ganztagsschule wird erst erfolgen können, sobald die räumlichen Voraussetzungen im Zuge der Sanierung (voraussichtlich 2027/2028) vollends geschaffen worden sind.
Die Ferienbetreuung soll bereits zu den Herbstferien im Schuljahr 2026/2027 eingeführt werden.

Bei weiteren Fragen zur Ganztagsschule erhalten Sie auf der Homepage des Kultusministeriums Baden-Württemberg weitere Informationen.

Für den nächsten Schritt benötigen wir Ihre Hilfe!

Für die nächsten Schritte, die anstehende Bedarfsmitteilung für die Fortführung des pädagogischen Konzepts zum Ganztagsunterricht, die Planungen für die Ferienbetreuung sowie die damit einher-
gehende Bemessung des Raumbedarfs der Mensa, bitten wir Sie um Ihre Unterstützung.

Für eine frühzeitieg und bedarfsgerechte Planung bitten wir Sie, an der Elternumfrage zur Ganztagsschule bis spätestens 17. Oktober 2025 teilzunehmen.