Anwesend:
Wolfach:
Bürgermeister Thomas Geppert als Vorsitzender
Die Stadträte:
Bernd Busch, Hans-Joachim Haller, Peter Ludwig, Emil Schmid – entschuldigt, Helmut Schneider, Ulrich Wiedmaier
Von der Verwaltung:
Hauptamtsleiter Dirk Bregger, Martina Hanke als Schriftführerin
Oberwolfach:
Bürgermeister Matthias Bauernfeind
Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte:
Erna Armbruster, Martin Rebbe, Michaela Rothfuß, Regina Sum, Martin Welle
Von der Verwaltung:
Rechnungsamtsleiter Thomas Springmann, Bauhofleiter Martin Klausmann
TOP 1: Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ der Vereinbarten Verwaltungsge-meinschaft Wolfach – Oberwolfach
a.) Beschluss über die Stellungnahmen aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
b.) Feststellungsbeschluss
Martina Hanke erläutert nochmals die Eckpunkte des seit 2012 andauernden Aufstellungs-verfahrens, die abgeprüften Belange und die bereits am 27.02.2018, 11.04.2018 (in Wolfach) und 20.03.2018 (in Oberwolfach) zustimmenden Beschlüsse der beiden Gemeinderatsgre-mien. Gemeinderat Welle weist erneut darauf hin, dass er aufgrund der Vorgaben der öffent-lich-rechtlichen Vereinbarung über die Erfüllung der Aufgaben eines Gemeindeverwaltungs-verbandes dazu verpflichtet ist, den Oberwolfacher Gemeinderatsbeschluss vom 20.03.2018 gegen seine persönliche Meinung mitzutragen.
Die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses beschließen daraufhin einstimmig:
1.) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Offenlageentwurf des Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ ab-gegebenen Stellungnahmen (incl. der nachgereichten Stellungnahme vom 07.03.2018) entsprechend der Vorlage der Verwaltung gemäß den Anlagen 15a – b berücksichtigt. Es ergeben sie keine Änderungen des Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“, Stand Februar 2018.
2.) Der Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ wird in der Fassung, Stand Februar 2018 festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung beim Landratsamt Orten-aukreis einzuholen.
Damit sind folgende Flächen als Konzentrationszonen für die Ansiedlung von Windkraftanla-gen festgestellt:
OWO 1: Hohenlochen / Kreuzbühl
OWO 2: Burzbühl
WOL 12: Pilfer