Neuigkeiten aus dem Rathaus
Freihaltung des Lichtraumprofils
Erstelldatum02.02.2026
Bepflanzungen wie Hecken, Bäume und Sträucher tragen wesentlich zu einem attraktiven und lebenswerten Stadtbild bei. Sie verschönern unser Umfeld und steigern die Aufenthaltsqualität. Gleichzeitig können sie jedoch zur Gefahr werden, wenn sie in den Verkehrsraum hineinragen oder die Sicht für Verkehrsteilnehmende einschränken.
Um die Sicherheit für alle zu gewährleisten, ist es wichtig, Straßen, Geh- und Radwege frei zu halten und das sogenannte Lichtraumprofil zu beachten.
Wir bitten Sie daher, folgende Hinweise zu berücksichtigen:
- Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Äste rechtzeitig so weit zurück, dass den Autofahrern die Sicht und den Fußgängern sowie Radfahrern das Passieren des Geh- und Radwegs nicht beeinträchtigt wird.
- Bepflanzungen sind grundsätzlich bis an die Hinterkante der Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
- Achten Sie darauf, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gut sichtbar bleiben und nicht durch Bewuchs verdeckt werden.
- Halten Sie die Sichtdreiecke an Kreuzungen und Einmündungen frei. Hecken, Sträucher und Bäume sind dort so zurückzuschneiden, dass keine Sichtbehinderungen oder Verkehrsgefährdungen entstehen. Die maximale Wuchshöhe beträgt in diesen Bereichen 80 cm.
Bitte bedenken Sie auch, dass nasse Äste und Gehölze schwerer sind und dadurch weiter in den Verkehrsraum hängen können. Zudem gelten nach dem Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis 30. September Schonfristen, in denen nur Pflegeschnitte erlaubt sind. Ein rechtzeitiger und ausreichender Rückschnitt vor Beginn dieser Zeit hilft, die Verkehrssicherheit auch über die Sommermonate hinweg sicherzustellen.
Vielen Dank, dass Sie mithelfen, unser Stadtgebiet sicher und lebenswert zu gestalten.
Freizuhaltende Lichträume: Freizuhaltendes Sichtdreieck:
- 4,50 m über der gesamten Fahrbahn - Max. Wuchshöhe 80cm
- 2,50 m über Rad- und Gehwegen - bis 2,50m freizuhalten

