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Satzung über die Erhebung der Grundsteuer (Hebesatzsatzung)
Erstelldatum27.11.2024
Stadt Wolfach Ortenaukreis
Satzung über die Erhebung der Grundsteuer (Hebesatzsatzung)
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung und §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 1, 50 und 52 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Wolfach am 27.11.2024 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Steuererhebung
Die Stadt Wolfach erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg.
§ 2
Steuerhebesätze
Die Hebesätze werden festgesetzt für die Grundsteuer
- für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 680 v.H.
- für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 680 v.H.
der Steuermessbeträge.
§ 3
Geltungsdauer
Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten erstmals für das Kalenderjahr 2025.
§ 4
Grundsteuerkleinbeträge
Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 52 Abs. 2 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg werden fällig
- am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 € nicht übersteigt,
- am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser 30,00 € nicht übersteigt.
§ 5
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer vom 15.12.2010 außer Kraft.
Wolfach, 27. November 2024
gez.
Thomas Geppert
Bürgermeister
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist.
Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.