Hinweise für in Deutschland lebende Freiberufler
An die Berufsausübung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Diese werden in einem Anerkennungsverfahren geprüft. Ihrem Antrag auf Anerkennung müssen Sie Unterlagen beifügen, die das Zutreffen der Voraussetzungen nachweisen. So benötigen Sie beispielsweise einen Nachweis über Ihre Berufsqualifikation (zum Beispiel eine Urkunde über den erfolgreichen Studienabschluss).
Zusätzlich müssen Sie als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur gegebenenfalls Ihre persönliche Zuverlässigkeit durch Vorlage eines Führungszeugnisses nachweisen.
Dienstleistungen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Ingenieurkammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen
- Führungszeugnis (einfach) beantragen
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