Hinweise für in Deutschland lebende Freiberufler
An die Berufsausübung als Entwurfsverfasser sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Ihrem Antrag müssen Sie Unterlagen beifügen, die das Vorliegen der Voraussetzungen nachweisen. So benötigen Sie beispielsweise einen Nachweis über Ihre Berufsqualifikation (z.B. eine Urkunde über den erfolgreichen Studienabschluss).
Dienstleistungen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Ingenieurkammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen
Zurück zu: Entwurfsverfasser | Selbständigkeit online | Lebenslagen-Übersicht