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Giebel des Rathauses in Wolfach

Pflegeeltern

Lebenslagen

Hier können Sie sich informieren über:

  • Pflegeformen
  • Ihre Rechte und Pflichten als Pflegeeltern
  • die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
  • das Umgangsrecht des Pflegekindes mit den leiblichen Eltern

Eltern können entscheiden, dass sie ihr Kind für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer einer anderen Familie in Vollzeitpflege anvertrauen. Das ist in der Regel das Ergebnis längerer Beratungen mit dem Jugendamt.

Oder ein Familiengericht entzieht den leiblichen Eltern das Sorgerecht. Dies tut das Gericht, wenn es zu der Auffassung gelangt, dass die Eltern Gefahren für das körperliche, geistige oder seelische Wohl ihres Kindes nicht abwenden wollen oder können.

Dienstleistungen



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Ansprechpartner

Silke Mast
Leitung Bauamt, Bauangelegenheiten
Hauptstr. 41
77709 Wolfach

Telefon 07834 / 83 53 42
Fax 07834 / 83 53 39
E-Mail silke.mast@wolfach.de
Raum 42