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Giebel des Rathauses in Wolfach
24.09.2020

Corona-Infektionsgeschehen: Gemeinsame Pressemitteilung der Städte Hausach, Wolfach sowie der Gemeinde Oberwolfach

24. September - Die Städte Hausach, Wolfach sowie die Gemeinde Oberwolfach informieren über Corona-Infektionen in ihren Kommunen.

Das Gesundheitsamt des Ortenaukreises bestätigt aktuell 23 Corona-Infektionen, die ausgehend von Wolfach mit Kontakten zu Oberwolfach und Hausach ermittelt werden konnten. „Der eigentliche Ursprung der Infektionskette konnte aber noch nicht zweifelsfrei identifiziert werden“, erklärt Gesundheitsamtsleiterin Evelyn Bressau. „Wir gehen daher davon aus, dass über die bereits bekannten Fälle hinaus weitere, möglicherweise symptomlose Erkrankungen, in diesen Gemeinden auftraten oder noch auftreten werden“, so Bressau. Zusammen mit den betroffenen Gemeinden hat das Gesundheitsamt mögliche Maßnahmen zur Unterbrechung der Infektionsketten empfohlen und diskutiert. Daraufhin haben sich Hausach, Wolfach und Oberwolfach entsprechend ihrer Zuständigkeit nach dem Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung des Infektionsgeschehens auf ein Maßnahmenpaket verständigt.

Dabei wurde der Fokus zunächst auf eine erneute Sensibilisierung der Einwohner und örtlichen Akteure auf die konsequente Einhaltung der geltenden Corona-Regeln, allen voran der sogenannten „AHA-Regel“ (Abstand halten – Hygiene beachten – Alltagsmaske tragen) gelegt. „In der jetzigen Situation ist es am hilfreichsten, wenn die Einwohner, Vereine sowie die weltlichen als auch kirchlichen Institutionen ihre Kontakte, Veranstaltungen, Versammlungen, Feiern usw. weitestgehend reduzieren“, erklären die Bürgermeister Wolfgang Hermann, Thomas Geppert und Matthias Bauernfeind.

Hierbei sollte allerdings nicht nur der Maßstab der geltenden Corona-Verordnungen angesetzt werden. Vielmehr sollte für einen angemessenen Zeitraum alles nicht dringend bzw. zwingend Notwendige zurückgestellt werden.

„Wir appellieren eindringlich an Sie alle, dies zu beherzigen, um nach aller Möglichkeit ein weiteres Fortschreiten der Infektionen und damit auch weitergehende einschränkende Maßnahmen zu verhindern“, so die Rathausoberhäupter.

Eine sogenannte „Allgemeinverfügung“, wie sie beispielsweise zuletzt die Stadt München erlassen hat, wäre ein solches weitergehendes Mittel. Momentan seien aber noch keine, über die Corona-Verordnungen hinausgehenden, rechtlichen Maßnahmen vorgesehen. So sei etwa keine generelle Maskenpflicht im Freien (z. B. auf dem Wochenmarkt) vorgesehen - es sei denn, der Abstand von 1,5 Metern kann nicht eingehalten werden. Es soll derzeit auch keine über die bestehenden Hygiene- und Betriebsregelungen hinausgehenden Einschränkungen für die örtlichen Schulen und Kindertageseinrichtungen geben.

Dessen ungeachtet sei es jedoch erforderlich, für begrenzte Zeit einzelne weitergehende Maßnahmen wie folgt zu treffen:

  • Der Trainings- und Spielbetrieb von Sportvereinen sowie der Probenbetrieb und Konzerte von Musik- und Gesangsvereinen, Kapellen, Musikschulen u. ä., auch für den Einzelunterricht, muss aufgrund des besonderen Infektionsrisikos eingestellt werden; hierzu werden die kommunalen Liegenschaften (Sportplätze, Sporthallen, Festhallen, Schul- und sonstige Gebäuden) für jegliche außerschulischen Aktivitäten gesperrt.

  • Trauungen und Beerdigungen dürfen nur noch im engsten Familienkreis stattfinden.

  • In Gastronomie und Einzelhandel erfolgt durch die Kommunen nochmals eine Kontrolle und gegebenenfalls Nachjustierung der Hygienekonzepte.

  • Die Kirchen werden gebeten, auf das Singen in den Gottesdiensten zu verzichten und die Hygienekonzepte strikt einzuhalten.

  • Die Sprechzeiten in den Rathäusern werden von den Kommunen individuell geregelt, die Einwohner sollten sich dahingehend über die jeweiligen Internetseiten informieren.

  • an die Gastronomie wird der Appell gerichtet, die ab dem 1. Oktober 2020 nach der neuen Corona-Verordnung verschärfte Maskenpflicht für Besucher von Gaststätten, Restaurants, Bars etc., sofern sie sich nicht an ihrem Platz befinden, schon ab sofort umzusetzen.

Diese Maßnahmen gelten zunächst bis zum 6. Oktober 2020. Davor erfolgt eine weitere Abstimmung zwischen Gesundheitsamt und den Kommunen unter Berücksichtigung der dann bestehenden Infektionslage.

„Uns sind die damit einhergehenden Beeinträchtigungen sehr wohl bewusst. Leider zwingen uns aber die aktuellen Entwicklungen dazu, diese aufzuerlegen. Wir hoffen auf Verständnis unserer Bürgerinnen und Bürger und sind zuversichtlich, dass es uns mit ihrer Unterstützung gelingen wird, die prekäre Situation gut zu überstehen“, erklären Hermann, Geppert und Matthias Bauernfeind.


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