Hilfsnavigation

Giebel des Rathauses in Wolfach
16.09.2021

Der Verein „Regionalentwicklung Mittlerer Schwarzwald e.V.“ als Träger der LEADER Aktionsgruppe ruft zur vierzehnten Projekteinreichung auf

Anträge können ab sofort von allen Interessenten gestellt werden. Die Projektideen müssen sich in den definierten Handlungsfeldern (s. Regionales Entwicklungskonzept Mittlerer Schwarzwald) wiederfinden.

Hierzu gehören folgende Bereiche:

  1. Wertschöpfungsketten und Regionalvermarktung in der Landwirtschaft
  2. Lebensqualität auf dem Land – für jung bis alt
  3. Naturnaher Tourismus auf dem Land
  4. Umwelt- und Klimaschutz durch Erneuerbare Energien


Bei diesem Projektaufruf können ausschließlich Anträge für folgende Module berücksichtigt werden:

Modul 1: Öffentliche Projekte
Modul 2: Private Projekte
Modul 6: Private Vorhaben (entsprechend 1-6 des Art. 5 der ELER-VO)

Details zum Projektaufruf vom: 16. August 2021

  • Themenbereiche: alle Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts der LEADER-Aktionsgruppe Mittlerer Schwarzwald
  • Höhe des EU-Fördermittel-Budget: 280.000 €. Hinzu kommen je nach Fördermodul nationale Fördermittel in entsprechendem Förderverhältnis.
  • Bagatellgrenze: 5.000 € Zuschuss
  • Obergrenze der förderfähigen Kosten (netto) / Projekt: 600.000 €
  • Stichtag zur Einreichung der Projektanträge: 14. Oktober 2021 bei der LEADER-Geschäftsstelle
  • Voraussichtlicher Auswahltermin: 9. oder 10. November 2021


Die Projektanträge werden vom Auswahlgremium nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand der objektiven Bewertungskriterien bewertet, entsprechend ausgewählt und beschlossen.
Die Bewertungskriterien sowie das Projektauswahlverfahren können auf der Homepage www.leader-mittlerer-schwarzwald.de eingesehen werden.

Ein Anruf bei der LEADER-Geschäftsstelle zwecks Überprüfung der Förderfähigkeit Ihrer
Projektidee wird ausdrücklich empfohlen. Die Projekte müssen bereits konkret ausgearbeitet und umsetzungsreif sein.

Vorbehalt: Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER für die Jahre 2021 und 2022 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).

Wir weisen darauf hin, dass die mit diesem Aufruf zu vergebenden EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Jahre 2021 und 2022 der LEADER-Aktionsgruppe derzeit noch nicht zur Verfügung stehen. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der o.g. Auswahlrunde, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.

Unsere LEADER-Aktionsgruppe wird jedoch nach der Auswahlentscheidung alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und unmittelbar nach Zuteilung der EU-Fördermittel und positiver Prüfung der Förderfähigkeit zur Bewilligung vorschlagen.


Anträge schicken Sie bitte an das Regionalmanagement in der LEADER Geschäftsstelle:

LEADER Geschäftsstelle Mittlerer Schwarzwald
Hauptstr. 5
77761 Schiltach
Tel. 07836/955 -833 oder -779

kiefer@leader-mittlerer-schwarzwald.de  oder kopf@leader-mittlerer-schwarzwald.de

Leader-Logo-Mittlerer-Schwarzwald