Die Feuerwehr kommt zu Hilfe – aber nur wenn sie kann
Blockierte Rettungswege können Leben kosten
Aus aktuellem Anlass appellieren wir erneut an die Bewohner der Innenstadt, die geltenden Verkehrsregeln einzuhalten.
Leider kommt es immer wieder durch Falschparker zu Behinderungen oder gar Blockaden von Fahrbahnen oder auch Gehwegen.
Im konkreten Fall war es einem Einsatzfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Wolfach in der Schloßstraße wegen eines Falschparkers nicht möglich, schnell zum Einsatzort zu gelangen. Die Einsatzkräfte mussten erst in den umliegenden Häusern den Fahrzeughalter ermitteln, damit dieser sein Auto wegfahren konnte und so der Weg für das Feuerwehrfahrzeug frei wurde.
Im Innenstadtbereich ist das Parken nur in den markierten Flächen erlaubt. Gerade in den engenengen Altstadtgassen sind diese so gewählt, dass es eben nicht zu Verkehrsbehinderungen kommt.
Eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3 m wird unbedingt benötigt. Von Kreuzungen und Einmündungen ist sogar ein Mindestabstand von 5 m nötig, um das Abbiegen größerer Fahrzeuge zu gewährleisten. Auch Hauszugänge und Garagen müssen frei bleiben.
Jedes Parken außerhalb der gekennzeichneten Flächen führt wegen der beengten Verhältnisse zu Behinderungen. Auch das Blockieren ganzer Straßenzüge ist keine Seltenheit. Sogar die Gehwege werden oft zugeparkt und die Fußgänger so auf die Fahrbahnen gezwungen.
Wir bitten eindringlich darum, die geltenden Verkehrsregelungen ernst zu nehmen. Wie das Beispiel zeigt, kann das Falschparken schnell zur Gefährdung von Menschenleben führen. Dies hätte letztlich der Fahrzeugführer zu verantworten.