Ausschreibung des Jahresprogramms 2015
Förderung von Wohnbauvorhaben sowie von gewerblichen Vorhaben über dasEntwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg hat am 24.07.2014 das Jahresprogramm 2015 zum ELR ausgeschrieben. Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift zum ELR vom 09.07.2014 (abrufbar zusammen mit weiteren Informationen unter
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1244389/
index.html).
Die Anträge auf Aufnahme in dieses Förderprogramm können ausschließlich von Gemeinden gestellt werden.
Schwerpunktmäßig sollen Hilfen bei der Schaffung/Erhaltung von Arbeitsplätzen, bei der Si-cherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen sowie im Bereich Wohnen im Ortskernbereich (insb. Umnutzung, Baulückenschließung, umfassende energetische Mo-dernisierung) und beim Aufbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten angeboten werden. Die Förderung richtet sich somit sowohl direkt an die Kommunen, als auch an ge-werbliche Betriebe und Hauseigentümer. Die ökologische Komponente ist ein maßgebliches Wertungskriterium.
Eine Parallelförderung von Vorhaben aus dem ELR und dem Landessanierungsprogramm (in Wolfach im Sanierungsgebiet „Zwischen Hauptstraße und Kinzig“) bzw. dem Agrarinvesti-tionsförderprogramm (im landwirtschaftsnahen Bereich) ist ausgeschlossen.
Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende, die an einer Antragstellung zum ELR interessiert sind, wenden sich bitte bis spätestens 19.09.2014 an die Stadtverwaltung, Herrn Hauptamtsleiter Dirk Bregger, Tel. 8353-36 oder dirk.bregger@wolfach.de.