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Giebel des Rathauses in Wolfach
16.12.2021

Neue Quarantäne-Regeln für Infizierte, deren Haushaltsmitglieder und enge Kontaktpersonen ab dem 15.12.2021

Das baden-württembergische Gesundheitsministerium hat am Dienstag, 14.12.2021, die Corona-Verordnung Absonderung aktualisiert. Damit ändern sich zum 15.12.2021 die Quarantäne-Regeln.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Für positiv getestete Personen wird die Absonderungsdauer einheitlich auf 10 Tage festgelegt. Als Startdatum der Berechnung wird nun einheitlich das Datum des Erstnachweises verwendet. Der meist zeitlich davorliegende Symptombeginn entfällt als Startzeitpunkt, da in den Wintermonaten gehäuft Symptome auch aufgrund anderer Atemwegserkrankungen auftreten können.

  • Kontaktpersonen müssen von nun an einheitlich 14 Tage in Absonderung.

  • Freitesten können sich Personen, die sich in Absonderung befinden, künftig erst ab dem 7. Tag. Allerdings reicht dafür dann ein Schnelltest aus. Positiv getestete Personen können sich weiterhin nur freitesten, wenn sie geimpft sind.

  • Die besorgniserregende Virusvariante Omikron führt dazu, dass Freitestmöglichkeiten nicht wahrgenommen werden können, wenn jemand mit Omikron infiziert ist. Die Absonderungsdauer kann in diesen Fällen nicht verkürzt werden.

Die vollständige CoronaVO Absonderung finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung/ 

Fragen zur Absonderungspflicht werden unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-quarantaene/ beantwortet.

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