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Giebel des Rathauses in Wolfach
05.12.2017

Räum- und Streupflicht in Wolfach

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Räum- und Streupflicht für Wolfach durch Satzung geregelt ist.

Die Satzung kann beim Ordnungsamt der Stadt Wolfach (Zi. 12) und hier eingesehen werden.

Im Wesentlichen beinhaltet die Satzung folgende Verpflichtungen:

• Den Straßenanliegern obliegt es, bei Schneeanhäufungen die in der Satzung genannten Flächen zu räumen und zu bestreuen, dies sind insbesondere Gehwege oder entsprechende Flächen am Fahrbahnrand in einer Breite von 1,50 m.

Anlieger sind sowohl Eigentümer als auch Mieter

• Die oben genannten Flächen sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr zu räumen und zu streuen. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen.

Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig seine Verpflichtung aufgrund dieser Satzung nicht erfüllt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Außerdem weist die Stadtverwaltung daraufhin, dass die Haftung für die Schäden, die durch Unterlassen oder unzureichende Ausführung der Räum- und Streupflicht entstehen, bei den jeweiligen Anliegern liegt.

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