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Giebel des Rathauses in Wolfach
19.12.2019

Silvesterfeuerwerk

Zum bevorstehenden Jahreswechsel und den damit verbundenen Feuerwerken weist die Stadtverwaltung auf folgendes hin:

  • Feuerwerke dürfen – ohne besondere Genehmigung und Anzeige – nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden,
  • Feuerwerkskörper dürfen nur entsprechend der Gebrauchsanweisung benutzt werden,
  • für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht werden, ist der Verursacher verantwortlich.


Reinigung nach dem Feuerwerk

In den vergangenen Jahren wurden die Bevölkerung und vor allem die Anlieger und die Feiernden in der Hauptstraße darum gebeten, nach der Neujahrsnacht mitzuhelfen, die Überbleibsel der Silvesternacht von der Straße zu entfernen.

Dieser Bitte wurde von Anwohnern sowie den Gästen nachgekommen. Hierdurch war am 1. Januar zu Beginn des neuen Jahres die Stadt wieder aufgeräumt und sauber und bot auch für Gäste und Durchreisende einen schönen Anblick.

Auch in diesem Jahr wird die Stadtverwaltung einen Container – und zwar in der Hauptstraße vor dem Haus Nr. 29 neben dem Basistelefon (ehemalige Telefonzelle) - aufstellen. Zusätzlich werden an alle Anwohner blaue Säcke zur Abfallentsorgung verteilt.

Grundsätzlich sind die Straßenanlieger verpflichtet, den Schmutz auf Gehwegen und sonstigen Flächen zu beseitigen. In der Hauptstraße und bei der Stadtbrücke ergibt sich jedoch an Silvester eine besondere Situation durch die vielen Feiernden, die sich dort zur Neujahrsbegrüßung treffen.

Wir bitten daher auch dieses Jahr alle Anwohner, Gäste und Gastwirte darum, die blauen Säcke und den Container in Anspruch zu nehmen bzw. gegebenenfalls darauf hinzuweisen, dass die Überreste von Raketen, Böllern und sonstigem Unrat darin entsorgt werden. Die Aufwendungen der Stadt, die durch den zusätzlichen Reinigungseinsatz des Bauhofes entstehen, können hierdurch erheblich verringert werden.

Die Stadt hofft auf die Unterstützung aller und wünscht allen einen guten Start ins neue Jahr.

Silvesterfeuerwerk