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Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement - Förderung beantragen

Allgemeine Informationen

Das Förderprogramm „Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement“ (B²MM) richtet sich an Unternehmen, Behörden und Zusammenschlüsse ohne Erwerbscharakter mit Sitz in Baden-Württemberg. Ziel des Förderprogrammes ist es, Verkehre von und zu Betriebs-/Behördenstandorten zu vermeiden oder auf nachhaltigere Verkehrsträger zu verlagern.

Mithilfe der Projektförderung können zunächst Analysen durchgeführt sowie Konzepte und Maßnahmen zum Mobilitätsmanagement erarbeitet werden. In einem zweiten Schritt können investive Maßnahmen gefördert werden, die für die Umsetzung der Mobilitätskonzepte notwendig sind.

Die genauen Fördertatbestände und -intensitäten können Sie den Förderrichtlinien „Behördliches Mobilitätsmanagement in Behörden“ oder „Betriebliches Mobilitätsmanagement in Unternehmen“, welche auf der Internetseite zum Förderprogramm eingestellt sind, entnehmen.

Voraussetzungen

Es müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Gesamtfinanzierung und die Funktionsfähigkeit des Vorhabens und der Einrichtung müssen gesichert sein. Die Folgekosten müssen auf Dauer tragbar erscheinen.
  • Dasselbe Vorhaben darf nicht von einer anderen Stelle gefördert sein.
  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen beziehungsweise Aufträge dürfen noch nicht vergeben worden sein.
  • Die förderfähigen Gesamtkosten dürfen 1 Mio. Euro nicht übersteigen; die Zuwendung muss mindestens 5.000 Euro (Bagatellgrenze) betragen

 

Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der Förderrichtlinien "Betriebliches Mobilitätsmanagement in Unternehmen" und "Behördliches Mobilitätsmanagement in Behörden" sowie die zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen der Verwaltungsvorschrift zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO).

 

Verfahrensablauf

Setzen Sie sich gerne für eine Antragsberatung mit dem Verkehrsministerium in Verbindung.

Erforderliche Unterlagen

Die Förderrichtlinien und den Förderantrag sowie weitere Informationen zum Förderprogramm und zum Mobilitätsmanagement finden Sie online auf der Internetseite des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg.

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Freigabevermerk

23.08.2023 Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Referat 14 – Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement und Recht
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart

E-Mail-Adresse: b2mm@vm.bwl.de

 

Ansprechpartner

Stadtverwaltung Wolfach
Hauptstr. 41
77709 Wolfach

Telefon 07834 / 83 53 0
Fax 07834 / 83 53 39
E-Mail stadt@wolfach.de