Förderung für Erstausstattung von Rettungswachen beantragen
Allgemeine Informationen
Für neugebaute Rettungswachen können die Hilfsorganisationen Fördermittel für die Erstausstattung der Rettungswachen beantragen.
Der Rettungsdienst wird in Baden-Württemberg im Auftrag des Landes von folgenden Hilfsorganisationen durchgeführt:
- Deutsches Rotes Kreuz,
- Arbeiter-Samariter-Bund,
- Johanniter-Unfall-Hilfe,
- Malteser Hilfsdienst,
- Deutsche Lebensrettungsgesellschaft und der
- Bergwacht.
Voraussetzungen
Um eine Förderung der Erstausstattung von Rettungswachen beantragen zu können, müssen Sie Mitglied in einer Hilfsorganisation sein und mit der Durchführung des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg nach den Vorgaben des § 2 Absatz 1 des Rettungsdienstgesetzes beauftragt sein.
Verfahrensablauf
Die Beantragung der Förderung von Erstausstattung erfolgt online. Dabei ist folgendes Verfahren vorgesehen:
- Wenn Sie die Beschaffung von Erstausstattung für eine Rettungswache planen, nehmen Sie frühzeitig mit dem zuständigen Regierungspräsidium Kontakt auf, um die Planungen abzustimmen.
- Ihren Antrag reichen Sie mit den dazugehörigen Anlagen über den Onlineantrag ein.
- Die Regierungspräsidien prüfen die Anträge und berechnen die Fördersumme.
- Die berechneten Fördersummen werden dem Innenministerium zur Aufnahme in das Jahresförderprogramm vorgeschlagen.
- Das Innenministerium stellt das Jahresförderprogramm im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf und hört nach § 26 Absatz 4 des Rettungsdienstgesetzes den Landesausschuss für den Rettungsdienst (LARD) dazu an.
- Die finale Bescheiderstellung erfolgt durch die Regierungspräsidien, ebenso wie die Zahlungsabwicklung und die Prüfung der Verwendungsnachweise.
Erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag müssen Sie die folgenden Unterlagen bei der Antragstellung beifügen:
- drei Vergleichsangebote.
Frist/Dauer
Sie müssen die Antragsunterlagen bis zum 31. März des Programmjahres beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht haben.
Rechtsgrundlage
- §§ 26 und 30 RDG in Verbindung mit der
Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Investitionen des Rettungsdienstes (VwV-F-RD)