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Grundstücksvermessung - Flurstückszerlegung beantragen

Allgemeine Informationen

Sie möchten Ihr Grundstück teilen? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Die Flurstückszerlegung für Privatleute führen nur öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder -ingenieurinnen durch. Sie können diese Fachleute formlos beauftragen.

Hinweis: Flurstückszerlegungen für öffentliche Auftraggeber kann auch die untere Vermessungsbehörde vornehmen.

Sie erhalten daraufhin das Ergebnis der Vermessung. Müssen Einträge im Liegenschaftskataster verändert werden, erhalten Sie von der unteren Vermessungsbehörde einen Fortführungsnachweis.

Erforderliche Unterlagen

  • Plan, in dem die geplante neue Grenze handschriftlich eingezeichnet ist
  • gegebenenfalls Genehmigungen anderer Behörden, beispielsweise nach § 2 des Grundstücksverkehrsgesetzes oder § 24 des Waldgesetzes

Kosten

Es fallen Vermessungsgebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis an.

Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Bodenwert. Auf Antrag werden fehlende Grenzpunkte abgemarkt. Dafür fallen zusätzlich Gebühren an.

Freigabevermerk

25.04.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Frist/Dauer

keine

Sonstiges

keine

Ansprechpartner

Stadtverwaltung Wolfach
Hauptstr. 41
77709 Wolfach

Telefon 07834 / 83 53 0
Fax 07834 / 83 53 39
E-Mail stadt@wolfach.de