Erschließungsbeitrag
Wird die Erschließung von Baugebieten, also die Herstellung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkflächen- und Grünanlagen sowie Immissionsschutzanlagen von der Stadt Wolfach durchgeführt, erfolgt die Refinanzierung dieser Herstellungskosten durch Erschließungsbeiträge. Der Beitragssatz errechnet sich, auf Grundlage der Erschließungsbeitragssatzung in dem der gesamte Erschließungsaufwand durch die sogenannte Beizugsfläche (Grundstücksfläche + zulässige Geschossfläche) dividiert wird. Dieser Beitragssatz wird nun mit der Beizugsfläche des Grundstücks multipliziert.