Sondernutzungsgebühren
Diese Satzung gilt für alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, die in der Straßenbaulast der Stadt Wolfach stehen, einschließlich der Ortsdurchfahrt im Zuge der Bundes-, Land- und Kreisstraßen. Die Benutzung von öffentlichen Straßen und Gehwegen über den Gemein-gebrauch hinaus (Sondernutzung) bedarf der Erlaubnis der Stadt Wolfach. Sondernutzungsgebührensatzung
Ansprechpartner:
Hauptstr. 41
77709 Wolfach
Fax: 07834 / 83 53 59
E-Mail: christel.ohnemus@wolfach.de
Raum: 27
Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren