Öffentliche Bekanntmachung „Wolfacher Gestaltungssatzung“
3. Änderung der örtlichen Bauvorschrift
(Zulassung von Photovoltaik- und Solaranlagen)
Stadt Wolfach
Ortenaukreis
Der Gemeinderat der Stadt Wolfach hat am 11.07.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 74 Landesbauordnung (LBO) i.V.m. 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Altstadtbereich die örtliche Bauvorschrift „Wolfacher Gestaltungssatzung“ zu ändern und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Änderung bezieht sich auf die Zulassung von Photovoltaik- und Solaranlagen).
Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 29.06.2022 maßgebend. Er erstreckt sich im
Norden: kath. Kirche St. Laurentius
Osten: Vorstadtstr. 32
Süden: Bergstr. 1 (Polizeigarage) / Stadtwall
Westen: untere Kinziganlagen / Gärten im Inselweg
Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Änderung der Wolfacher Gestaltungssatzung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen in der Altstadt geschaffen werden, um Photovoltaik- und Solaranlagen, die bislang nicht zulässig waren, in altstadtverträglicher Form zu ermöglichen.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet am
Donnerstag, 11. August 2022, 16.00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses, Hauptstr. 41, 77709 Wolfach eine Informationsveranstaltung statt.
Hier wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung (Satzungsentwurf mit Geltungsbereich) besteht vom
12. August 2022 bis einschließlich 14. September 2022
im Rathaus Wolfach, 77709 Wolfach, Hauptstr. 41, im Zimmer 46, 4. OG während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag, jeweils vormittags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag nachmittags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr).
Zudem können die Unterlagen des Planentwurfs der Gestaltungssatzung hier einsehen werden:
Entwurf-Gestaltungssatzung_PV
Wolfach, den 28.07.2022
Gez.
Thomas Geppert
Bürgermeister